Radon-Vorsorgegebiete

In bestimmten Gegenden in Deutschland ist die Wahrscheinlichkeit für erhöhte Radonkonzentrationen in Innenräumen größer. Zum Schutz der Bevölkerung hat der Gesetzgeber die Bundesländer verpflichtet, diese als Radon-Vorsorgegebiete festzulegen.

Für Radon-Vorsorgegebiete wird erwartet, dass in über zehn Prozent der Gebäude der gesetzliche Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft (Bq/m3) überschritten wird. Diese Festlegung gibt jedoch keine Auskunft über die tatsächliche Höhe der Radonkonzentration in Innenräumen, weder innerhalb noch außerhalb der Radon-Vorsorgegebiete. Es gilt:

  • In Radon-Vorsorgegebieten wird der Referenzwert nicht in jedem Gebäude überschritten.
  • Auch außerhalb von Radon-Vorsorgegebieten sind erhöhte Radonkonzentrationen möglich.

Um dieser Tatsache gerecht zu werden, gibt es Regelungen, die überall angewendet werden müssen. In Radon-Vorsorgegebieten werden diese noch ausgeweitet.

Gesetzliche Regelungen zum Radonschutz

Da Radon alle etwas angehen kann, enthalten das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung Regelungen, die in ganz Bayern gelten. Sie gewährleisten einen Basisschutz vor Radon.

  • Referenzwert: An Arbeitsplätzen und in Wohnräumen gilt der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft für die Radonkonzentration.
  • Arbeitsplätze: Überschreitet die Radonkonzentration an einem Arbeitsplatz den Referenzwert, sind Schutzmaßnahmen verpflichtend. Mit einer erneuten Messung muss überprüft werden, ob die Radonkonzentration unter den Referenzwert gesenkt wurde.
  • Neubau: Beim Neubau ist es das Ziel, den Eintritt von Radon zu verhindern oder erheblich zu erschweren. Dafür müssen geeignete Maßnahmen umgesetzt werden. Diese Pflicht gilt als erfüllt, wenn nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderliche Maßnahmen zum Feuchteschutz eingehalten werden.

In Radon-Vorsorgegebieten gibt es zusätzliche gesetzliche Vorgaben an Arbeitsplätzen und beim Neubau.

  • Arbeitsplätze: Arbeitgeber müssen an allen Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss die Radonkonzentration messen. Damit gehen weitere Pflichten einher: Gemessen werden muss mit Exposimetern von einer anerkannten Stelle. Die Messungen selbst dauern zwölf Monate. Diese Messungen müssen 18 Monate nach Festlegung der Radon-Vorsorgegebiete abgeschlossen sein.
  • Neubau: Zusätzlich zum Basisschutz muss beim Neubau im Radon-Vorsorgegebiet eine weitere Radon-Schutzmaßnahme umgesetzt werden. Ziel ist, den Radoneintritt von vornherein so gering wie möglich zu halten.
Es bestehen bayernweite Regelungen zum Radonschutz: Es gilt der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter, bei Überschreitung des Referenzwertes an Arbeitsplätzen muss eine Radon-Schutzmaßnahme umgesetzt werden, beim Neubau muss überall der Basisschutz vor Radon berücksichtigt werden. Zusätzliche Regelungen bestehen für Arbeitsplätze und Neubauten in Radon-Vorsorgegebieten. Gesetzliche Regelungen zum Radonschutz – Eine Übersicht

Radon-Vorsorgegebiete in Bayern

In Bayern wurde der Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge als Radon-Vorsorgegebiet festgelegt. In diesem Landkreis gelten neben den bayernweiten Anforderungen zusätzliche Regelungen zum Radonschutz an Arbeitsplätzen und beim Neubau. Die Festlegung erfolgt durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und tritt am 11.02.2021 in Kraft.

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz fasst auf seiner Internetseite noch einmal alle Informationen zu Radon-Vorsorgegebieten auf einen Blick zusammen.

Arbeitsplätze in Radon-Vorsorgegebieten – Was ist zu tun?

Marie ist Arbeitgeberin in einem Radon-Vorsorgegebiet. Schritt für Schritt zeigt sie im Erklärfilm, wie Radonschutz am Arbeitsplatz richtig geht. So meistern Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Pflichten ganz einfach.

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